Gesetzlich Versicherte

In der Regel werden von den gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Verhaltenstherapie übernommen. 

Die psychiatrische Sprechstunde ist in meiner Praxis eine private Leistung und richtet sich nach der ärztlichen Gebührenordnung GOÄ.

Private Kassen

Die meisten privaten Krankenkassen, die Beihilfe und Heilfürsorge übernehmen die Kosten für die Verhaltenstherapie und psychiatrische Sprechstunde. Bitte klären Sie vor einem Erstgespräch mit mir mit Ihrer Kasse ab, in welchem ​​Umfang Kosten erstattet werden. Die Kosten richten sich nach der ärztlichen Gebührenordnung GOÄ.

Selbstzahler*innen

Natürlich können Sie für die Kosten der Therapieangebote auch eigenständig aufkommen. Dies bietet Ihnen die Möglichkeit der absoluten Diskretion. Das Honorar richtet sich nach der ärztlichen Gebührenordnung GOÄ und kann Ihnen vorab mitgeteilt werden.

Coaching

Nicht heilkundliche Leistungen müssen eigenständig übernommen werden .


Einzelcoaching (50 Minuten): 150 Euro ​

Teamcoaching auf Anfrage ​

Workshops/Retreats

Nicht heilkundliche Leistungen müssen eigenständig übernommen werden.

Die Teilnahmegebühren entnehmen Sie den entsprechenden Workshops/Retreats.

Ausfallhonorar

Bitte beachten Sie, dass bei kurzfristiger Absage nur schwer neue Patiententermine vereinbart werden können. 

Bei Nichterscheinen oder Absage unter 48 Stunden vor Termin wird ein Ausfallhonorar berechnet.